Gesetzliche Grundlagen im Influencer Marketing
Influencer Marketing unterliegt in Deutschland einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen, die sowohl Unternehmen als auch Influencer beachten müssen. Verstöße gegen diese Vorschriften können nicht nur zu Abmahnungen und Bußgeldern führen, sondern auch das Vertrauen der Community und die Reputation eines Unternehmens oder eines Creators nachhaltig schädigen. Daher ist es essenziell, sich mit den geltenden Regelungen auseinanderzusetzen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
1. Werbekennzeichnung
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen bezahlte Beiträge oder jegliche Kooperationen mit Unternehmen eindeutig als Werbung gekennzeichnet werden. Dies gilt sowohl für klassische Werbeposts als auch für gesponserte Inhalte in Stories oder Videos. Eine bloße Kennzeichnung in den Hashtags, wie #ad oder #sponsored, reicht in Deutschland nicht aus. Die Kennzeichnung muss für den Durchschnittsnutzer sofort erkennbar sein und am Anfang eines Beitrags stehen.
2. Medienrechtliche Vorschriften
Zusätzlich gelten die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und des Rundfunkstaatsvertrags (RStV), insbesondere wenn Influencer regelmäßig Inhalte veröffentlichen, die als journalistisch-redaktionell eingestuft werden könnten. Hier kann unter Umständen eine Impressumspflicht bestehen.
3. Datenschutz (DSGVO)
Influencer und Unternehmen müssen sich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) halten, wenn sie personenbezogene Daten – beispielsweise durch Gewinnspiele oder Tracking-Tools – verarbeiten. Verstöße gegen die DSGVO können hohe Bußgelder nach sich ziehen.
4. Urheberrecht
Wer fremde Inhalte wie Musik, Bilder oder Videos nutzt, benötigt die entsprechende Lizenz oder eine schriftliche Genehmigung. Andernfalls kann es zu urheberrechtlichen Abmahnungen kommen, die mit hohen Kosten verbunden sind.
5. Steuerrechtliche Aspekte und Künstlersozialkasse
Alle Einnahmen aus Influencer Marketing müssen versteuert werden. Dazu zählen sowohl direkte Zahlungen als auch Sachleistungen wie kostenlose Produkte oder Reisen. Zudem spielt die Künstlersozialkasse (KSK) eine Rolle: Sie verlangt von Unternehmen, die regelmäßig mit Influencern zusammenarbeiten, eine Abgabe von aktuell 5 % der gezahlten Honorare. Vertraglich muss festgelegt werden, wer diese Abgabe abführt – in der Regel übernimmt dies der Auftraggeber. Genaue Regelungen sind auf der Website der KSK einsehbar: www.kuenstlersozialkasse.de
Wer sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt, kann Risiken minimieren und Influencer Marketing rechtskonform sowie professionell umsetzen.